Editorial Herbst 2026 – Was kommt nach dem „Desaster“?
Montag, 21. September 2026
Info 10-26
In der Bewertung der aktuellen politischen Ereignisse wird – wieder einmal – nicht an großen Worten gespart: Von „historischer Zäsur“ ist die Rede, ebenso von „Geschichte neu schreiben“, oder, wie es der Bundeskanzler ausgedrückt hat, von „Desaster“. Für die Leistungserbringenden im Gesundheitswesen hätte es dazu nicht des Wahlabends am 20.9.26 bedurft. Spätestens seit dem 10.7.2026 ist uns klar: dieses GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist ein reines Spargesetz und ein Desaster. Holt die Regierenden also ein, was sie selbst losgetreten haben? Möglicherweise kommt in den Prozess doch noch einmal Bewegung. So hat das BMG einen Vorschlag für Ergänzungen bzw. Korrekturen am aktuellen Gesetz angekündigt und dafür bereits einen Anhörungstermin avisiert. Dabei sollten tatsächlich grundlegende Fehleinschätzungen nicht nur bedacht, sondern beherzt korrigiert werden. Dies gilt für den ambulanten und stationären Sektor. Weiterhin völlig unverständlich bleibt die Einbudgetierung von Präventivleistungen etwa im Mammographie-Screening. Zumindest wächst langsam die Erkenntnis, dass man bei Ausweitung des Programms durch Einbeziehung weitere Altersgruppen nicht gleichzeitig das Budget auf dem gegenwärtigen Stand einfrieren kann. Der BDR hat hier gemeinsam mit der DRG bereits lautstark die Stimme erhoben um die notwendigen Anpassungen zu erreichen. Gleiches gilt für die in letzter Sekunde in das BStabG gekommene Überprüfung der technischen Leitungsanteile im EBM bei Radiologen, Nuklearmedizinern und Strahlentherapeuten. Dies stellt einen ungeheuerlichen Eingriff in die ärztliche Selbstverwaltung dar, nachdem der Gesetzgeber das Ergebnis der „Prüfung“ im Gesetzestext durch eine Spanne der Abwertung bereits vorwegnimmt. Jeder, der sich jemals intensiv mit der Entstehung und den Grundlagen der EBM-Bewertung technischer Leistungsanteile beschäftigt hat, weiß, dass hier zahlreiche Abhängigkeiten von verschiedensten statistisch erhobenen Parametern bestehen, die ein Eingreifen vom Endergebnis her äußerst schwierig in der Plausibilisierung macht. Im BDR hat sich eine Arbeitsgruppe intensiv des Themas angenommen um die anstehenden Gespräche mit der KBV und anschließend im Bewertungsausschuss vorzubereiten. Wir bestehen auf einer wirklichen und ergebnisoffenen „Prüfung“, die dem hohen Investitionsbedarf eines die neueste Technik nutzenden ärztlichen Fachbereichs gerecht wird. Was kommt also nach dem „Desaster“? Hoffentlich zumindest die Erkenntnis, dass es kein weiter-so geben kann. Das bedeutet nicht, dass die Reformen im Gesundheitswesen nicht weiterverfolgt werden sollen. Sondern es heißt Adaptation der Vorschläge an realistische und von den Leistungserbringenden auch umsetzbare Szenarien. Die Nachjustierung des BStabG bietet hier die erste Gelegenheit dazu. Sie sollte nicht leichtfertig von Seiten des Gesetzgebers verspielt werden. Der BDR steht auch hierzu, zusammen mit den Partnern in der DRG und im SpiFa zur Diskussion bereit! Prof. Dr. Hermann Helmberger |
