Warken entschärft Gesetzentwurf vor Abschluss des parlamentarischen Verfahrens
Montag, 06. Juli 2026
Kurz vor dem geplanten Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Gesetzentwurf Medienberichten zufolge in mehreren Punkten nachgebessert. Insbesondere Belastungen für Versicherte sollen abgeschwächt werden.

Demnach soll der Beitrag für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner künftig 2,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens betragen. Im ursprünglichen Entwurf waren 3,5 Prozent vorgesehen. Auch die geplanten Zuzahlungen für Arzneimittel sowie für Krankenhausaufenthalte sollen geringer ausfallen als bislang vorgesehen.

Außerdem will der Bund für die Versorgung der Empfänger von Grundsicherung mehr Geld an die GKV zahlen als bisher geplant. 2027 sollen es eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro sein, berichtet der Dienst "Politico". Die Summe soll in den Folgejahren stetig steigen; ab 2031 wären es dauerhaft rund 2,75 Milliarden Euro. Zudem soll der Bundeszuschuss an die GKV weniger stark gekürzt werden. Statt zwei Milliarden Euro sollen es 2027 nur 1,35 Milliarden Euro sein.

Die Bundesregierung strebt an, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Ob die nun bekannt gewordenen Änderungen in dieser Form Bestand haben, wird sich im weiteren parlamentarischen Verfahren zeigen.

Nach Informationen des änd sehen interne Änderungsanträge zum Gesetzentwurf darüber hinaus weitere Konkretisierungen vor, die auch für niedergelassene Fachärzte von Bedeutung sein könnten. So soll die bereits im Gesetzentwurf vorgesehene Rückführung bislang extrabudgetär vergüteter Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) näher ausgestaltet werden. Vorgesehen sind unter anderem verbindliche Vorgaben des Bewertungsausschusses für die Honorarverteilung sowie eine Beschränkung extrabudgetärer Vergütungen auf Ausnahmefälle. Welche finanziellen Auswirkungen dies für einzelne Facharztgruppen haben wird, hängt allerdings maßgeblich von der späteren Umsetzung durch die Selbstverwaltung ab.

Darüber hinaus sehen die internen Unterlagen unter anderem den Wegfall der Hygienezuschläge auf die Versicherten- und Grundpauschalen ab 2027 sowie eine Überprüfung der EBM-Bewertungen für Kataraktoperationen und für technische Leistungen in der Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin vor. Mehrere der Änderungsanträge befinden sich nach den Unterlagen allerdings noch in der Ressortabstimmung oder sind politisch noch nicht abschließend geeint.

Der änd wird weiter berichten.