"Es wird einen harten Schnitt bei Erreichen des Budgets geben"
Samstag, 04. Juli 2026
BVOU-Vize Weinhart im Interview
03.07.2026, 19:11, Autor/-in: js. Mit den geplanten Reformgesetzen steht die ambulante Versorgung vor tiefgreifenden Veränderungen. Orthopädisch-unfallchirurgische Praxen befürchten längere Wartezeiten, Einschränkungen im Leistungsspektrum und wachsende wirtschaftliche Unsicherheit. Im Interview mit dem änd erläutert Dr. Helmut Weinhart, Vizepräsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), welche Folgen die gesundheitspolitischen Pläne seiner Meinung nach für Praxen sowie Patientinnen und Patienten haben, warum er die Ambulantisierung gefährdet sieht und welche politischen Weichen jetzt gestellt werden müssen. Herr Dr. Weinhart, in der nächsten Woche kommt das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in den Bundestag: Was bedeutet der damit angepeilte politische Kurs der Bundesregierung konkret für orthopädisch-unfallchirurgische Praxen? Der Kurs der Bundesregierung – einnahmenorientierte Ausgabenpolitik und damit ein an den Kasseneinnahmen orientierter Versorgungsumfang für die Patienten – führt zu einer Reduktion der Termine und der Versorgungsleistungen für unsere Patientinnen und Patienten. Die Politik verlässt damit das bisherige Vollkaskoversprechen und reduziert die Leistungen im deutschen Gesundheitssystem auf das nach Kassenlage Machbare. Wie bislang soll diese Rationierung vor Ort durch den Arzt vorgenommen werden. Konkret: Die geplanten Ausgabenbegrenzungen bedeuten für orthopädisch-unfallchirurgische Praxen, dass viele Leistungen künftig nur mehr bis zum Erreichen der Budgetgrenzen erbracht werden können. Das gefährdet die ambulante Versorgung, führt zu einer erheblichen Verlängerung der Wartezeiten auf einen Facharzt-Termin, die Innovationskraft und letztlich die Existenz vieler Praxen. Für Gründer und Praxisübernehmer bedeutet diese Situation eine weitere Ungewissheit, die eine langfristige Praxisplanung unmöglich macht. Für etablierte Praxen bedeutet dieser Wegfall planbarer Leistungen das Risiko, gut geschultes Praxispersonal auf Kurzarbeit zu setzen oder im schlimmsten Fall zu entlassen.
Zuerst geraten konservative Therapien und die Nachsorge unter Druck, da sie traditionell schlechter vergütet und administrativ aufwendig sind. Sollte auch noch die Pauschale zur fachärztlichen Grundversorgung, die PFG, im Beitragssatzstabilisierungsgesetz gestrichen werden, gerät insbesondere die fachärztliche Grundversorgung noch mehr unter Druck, da sie so nicht mehr wirtschaftlich erbracht werden kann. Zudem wäre dies Honorardiebstahl, da die PFG innerärztliche Honorarumverteilung mit einem Verzicht auf 0,8 Prozentpunkte des Orientierungwerts aus dem Jahr 2015 ist. Durch die Budgetierung ambulanter Operationen wird übrigens die Grundforderung „ambulant vor stationär“ ad absurdum geführt, denn durch eine konsequente Ambulantisierung nimmt die Zahl der ambulanten Eingriffe zu. Wird diese bisherige EGV-Leistung budgetiert, ist die gewünschte Zunahme des ambulanten Operierens nicht möglich. Es wird einen harten Schnitt bei Erreichen des Budgets geben. Zu abgestaffelten Vergütungen sind diese kostenintensiven Leistungen nicht erbringbar, was zwangsweise zu erheblichen Wartezeiten für ambulante OPs führen wird – oder die Eingriffe werden wieder in den stationären Sektor verlagert, was zu einer erheblichen Kostensteigerung führt. Ein gutes und offensichtliches Beispiel dafür, wie „gut gemeint“ sich zu „schlecht gemacht“ dreht. Und: Finden perspektivisch ambulante Eingriffe mehrheitlich im Krankenhaus statt, wird sich der bereits jetzt bestehende Mangel an Nachsorgekapazitäten weiter verschärfen. Denn die Praxen können diese Leistungen nicht mehr erbringen. Entweder müssen die Kliniken dann selbst eine geeignete Nachsorge organisieren oder mit Praxen Nachsorgevereinbarungen treffen, die extrabudgetär erbracht werden. Ansonsten sind Patienten nach Entlassung aus dem Krankenhaus auf sich allein gestellt. Insgesamt wird das Leistungsspektrum durch die Gesundheitspolitik mit Ansage zulasten der Kassenpatienten eingeschränkt. Das Sparprogramm zielt ganz eindeutig auf Leistungsbeschneidungen ab, die unmittelbar zu Versorgungsengpässen und einer reduzierten Versorgungsqualität sowie mittelbar zu höheren Kosten durch Verlagerung von ambulanten Leistungen ins Krankenhaus führen.
Die geplanten Sparmaßnahmen widersprechen schlichtweg dem Grundsatz der Ambulantisierung. Die politischen Bekenntnisse zur Ambulantisierung werden in der Praxis durch fehlende Anreize und eine starke Krankenhauszentrierung konterkariert. Der Gesetzesentwurf zeigt eindeutig, dass es sich um ein reines Spargesetz und nicht um eine Reform des Gesundheitssystems handelt. Sonst hätte man von vornherein solche gegenläufigen, praxisfernen Impulse identifiziert und vermieden. Es braucht dringend eine verbindliche Weiterentwicklung des ambulanten Leistungskatalogs sowie dessen Kalkulationssystematik und den Abbau struktureller Benachteiligungen im ambulanten Sektor. Die Einbeziehung der Kurzliegerpauschalen in die Weiterentwicklung der Hybrid-DRGs mit der Möglichkeit, diese eben nur im stationären Sektor zu erbringen ist ein völliges KO-Kriterium für die Ambulantisierung und dies nicht nur für OPs sondern auch für ambulant sensitive konservative Krankenhausfälle. Das ist Ambulantisierung ausschließlich am Krankenhaus – derzeit in keinster Weise umsetzbar – und ignoriert die von der ambulanten Versorgungsebene bereits erfolgreich umgesetzte ambulante Leistungserbringung komplett. Die gleichzeitig durch die Krankenhausreform angestrebte deutliche Reduktion stationärer Versorgungskapazitäten wird dazu führen, dass das Versorgungsangebot insgesamt zusammengestrichen wird und viele potentiell ambulant zu erbringende Leistungen Kassenpatienten gar nicht mehr angeboten werden können. Weder im Krankenhaus noch in der ambulanten Versorgung.
Ja, die aktuellen Rahmenbedingungen mit wachsender Regulierung, kompletter Budgetierung der fachärztlichen Versorgung und wirtschaftlicher Unsicherheit beschleunigen den Trend zur Anstellung. Für viele junge Kolleginnen und Kollegen ist die Niederlassung angesichts der Risiken und des bürokratischen Aufwands immer weniger attraktiv. Auch Finanzierungszusagen von Banken für Praxisübernahmen sind zum Teil bereits nicht mehr zu bekommen. Das gefährdet die Zukunft inhabergeführter Praxen in unserem Fach.
Die klassische inhabergeführte Praxis wird langfristig nur bestehen können, wenn die politischen und finanziellen Rahmenbedingungen verbessert werden, – und dies verlässlich. Andernfalls werden größere Versorgungsstrukturen wie IV-MVZs oder Krankenhauspraxen dominieren, was die Grundversorgung und Patientennähe gefährdet. Auch größere Strukturen werden in Zukunft nur mehr Leistungen erbringen, die wirtschaftlich einigermaßen abbildbar sind. Wir brauchen verlässliche politische Rahmenbedingungen und eine auskömmliche Finanzierung der Versorgung, um die Zukunft der inhabergeführten Praxen sowie die Freiberuflichkeit zu sichern.
Patientinnen und Patienten werden die Folgen zuerst an längeren Wartezeiten und einer restriktiveren Terminvergabe spüren. Offene Sprechstunden und TSVG-Regelungen werden kassiert und damit genau das wirksame Angebot für die raschere Versorgung bei medizinischer Notwendigkeit. Der Versorgungsauftrag im gesetzlichen Umfang wird erbracht, aber sicher nichts mehr darüber hinaus. Die Versorgung wird insgesamt weniger zugänglich und weniger umfassend.
Ja, der zunehmende Kostendruck und die komplette Budgetierung im GKV-System erhöhen die wirtschaftliche Notwendigkeit, Zusatz- und Selbstzahlerleistungen anzubieten. Hierzu werden derzeit rechtssichere Rahmenbedingungen entwickelt. Das führt aber zu einer Drei-Klassen-Medizin und untergräbt das Prinzip der solidarischen Versorgung.
Ich beobachte zwar, dass immer mehr Kolleginnen und Kollegen über alternative Versorgungsmodelle wie Privatpraxen nachdenken, was aber nicht flächendeckend umzusetzen ist. Wesentlich mehr wird der Trend sein, neben dem gesetzlichen Versorgungsauftrag zusätzlich eine Privatsprechstunde mit dem gesamten Leistungsspektrum sowohl von GKV als auch von Privatleistungen anzubieten. Diese Entwicklung wird zu einer Fragmentierung der Versorgung und einer Verschlechterung des Zugangs für GKV-Patienten führen. Langfristig ist das eine Spaltung des Systems in eine 3-Klassen-Medizin – GKV, GKV mit Privatleistung und Privatleistung.
Zweifellos benötigen wir eine Steuerung im System, aber keinesfalls eine rein hausarztzentrierte Versorgung. Primärversorgung ja, der Zugang zum Facharzt in O und U muss für bestimmte fachspezifische, chronische und periodische Erkrankungen ebenso wie für akute Verletzungen und Unfälle weiterhin möglich sein. Durchaus digital vor ambulant vor stationär. Die Umsetzung einer sektorenübergreifenden, gleichen und fairen Vergütung für ambulante sensible Fälle – nicht nur Operationen – für beide Versorgungsebenen ist auch eine zwingende Voraussetzung. Hier entscheidet sich, ob wir auch in zehn Jahren noch eine vielfältige und innovative ambulante Versorgung haben.
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