Kardiale Magnetresonanztomographie bei koronarer Herzkrankheit – G-BA startet Bewertungsverfahren
Freitag, 20. Februar 2026
Berlin, 20. Februar 2026 – Mit einem Beschluss von gestern hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Methodenbewertung zur kardialen Magnetresonanztomographie (kardiale MRT) bei koronarer Herzkrankheit (KHK) für die ambulante Versorgung begonnen. Damit kann er zugleich die bisher laufenden Beratungen über eine Erprobung und die dafür notwendige Erprobungs-Richtlinie einstellen. Bei der systematischen Erhebung des bestehenden medizinischen Wissenstands zeigte sich, dass die vorhandene Studienlage für eine Bewertung der Methode bereits ausreicht. Vor zwei Jahren, als die Beratungen durch einen Herstellerantrag begannen, sah es auf Basis des vom Hersteller erhobenen medizinischen Wissenstands hingegen so aus, als sei der Nutzen der kardialen MRT trotz des erkennbaren Potenzials noch nicht hinreichend belegt. Das jetzt gestartete Bewertungsverfahren soll voraussichtlich bis Frühjahr 2027 abgeschlossen sein.