GOÄ-Reform - Radiologen warnen vor Spaltung der Ärzteschaft
Mittwoch, 23. April 2025
Facharzt.de

Mehrere Fachverbände der Radiologie kritisieren in einem gemeinsamen Schreiben an den Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, die geplante Reform der GOÄ: Der aktuelle Entwurf trage das Potenzial zur Spaltung der Ärzteschaft in sich.

Die Reform der GOÄ ist auch Thema auf dem Deutschen Ärzteag Ende Mai in Leipzig. Radiologenverbände halten davon nichts und warnen vor einem Imageschaden für die Ärzteschaft.
„An manchen Stellen wurden […] zusätzliche Gräben aufgerissen, die das Potential zu einer echten Spaltung der Ärzteschaft haben“, heißt es in dem Schreiben, das dem änd vorliegt. Die Präsidenten der fünf unterzeichnenden Verbände – Prof. Hermann Helmberger (Berufsverband der Deutschen Radiologie), Prof. Konstantin Nikolaou (Deutsche Röntgengesellschaft), Prof. Peter Schramm (Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie), PD Dr. Thekla von Kalle (Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie) und Prof. Bernd Turowski (Berufsverband Deutscher Neuroradiologen) – fordern eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs.

Die Hauptkritik richtet sich gegen den Wechsel von einer betriebswirtschaftlich kalkulierten hin zu einer volumenbasierten Bewertung ärztlicher Leistungen. Durch willkürliche Absenkungen einzelner Leistungsbereiche – insbesondere der technisch geprägten Radiologie – entstehe der Eindruck eines Systems „von Ärzten unterschiedlicher Klassen“. Das widerspreche den Beschlüssen des Deutschen Ärztetages, wonach ärztliche Leistungen unabhängig vom Fachgebiet gleichwertig vergütet werden müssten. „Bei unverändertem Zeitaufwand bedeutet das eine direkte Absenkung der vergüteten Arztminute“, warnen die Verbände.

Besonders kritisch bewerten die Fachgesellschaften, dass der Reformentwurf wichtige Zukunftsthemen wie den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Diagnostik komplett ausklammere. Damit drohe eine „Beschneidung notwendiger Innovationen in der Radiologie“. Die technische Weiterentwicklung, etwa bei bildgebenden Verfahren, müsse Eingang in die Gebührenordnung finden, sonst werde der medizinische Fortschritt ausgebremst. Dies gelte auch für neue Qualifikationsmodelle: So fordern die Verbände einen „Vorbehalt der notwendigen Qualifikation“ bei bestimmten Untersuchungsverfahren wie MRT oder DVT – nicht zur Einschränkung, sondern zur Qualitätssicherung.

Zwar erkennen die Unterzeichner Verbesserungen im Entwurf etwa im Bereich Kinderradiologie und Intensivmedizin an, halten den Entwurf insgesamt aber für nicht zustimmungsfähig. „All dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir weiterhin den vorliegenden Reformvorschlag […] ablehnen müssen.“

„Eine Diskussion auf dem kommenden Deutschen Ärztetag mit einer möglichen Abstimmung birgt daher unserer Meinung nach neben erheblichem Zündstoff auch die Gefahr, das Arztbild in der Bevölkerung nachhaltig zu schädigen“,w arnen die Unterzeichner.

Vor dem Hintergrund, dass die GOÄ im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung nicht erwähnt wird, plädieren sie für einen Neustart der Reform. Ein solcher Schritt würde „als Bereitschaft der Ärzteschaft verstanden, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten den notwendigen Fortschritt in gemeinsamen Anstrengungen fair zu erarbeiten“.

23.04.2025, 13:50, Autor/-in: mm.