Bundessozialgericht - Bayer Vital siegt im Streit um Rahmenverträge für Kontrastmittel
Donnerstag, 16. November 2023
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland muss auch teurere Kontrastmittel bezahlen, wenn Ärzte sich diese als Sprechstundenbedarf verordnet haben. Bei einer Verordnung setzen sich die Mediziner aber einem möglichen Regress aus.