BDR schließt bundesweiten Versorgungsvertrag für mpMRT der Prostata
Freitag, 23. Dezember 2022
Am 15.06.2022 hatte der Bewertungsausschuss beschlossen, dass die multiparametrische Magnetresonanztomographie (mp-MRT) der Prostata nicht als abrechnungsfähige Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgebildet ist, sondern eine neue Methode gemäß § 135 Abs. 1 SGB V darstellt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dies mit Beschluss vom 22.09.2022 bestätigt. Es wird noch mindestens zwei Jahre dauern, bis die danach erforderliche Methodenbewertung zur Einführung dieser Behandlungsmethode in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen sein wird, obwohl der Nutzen für die Patienten aus unserer Sicht gut belegt ist.


Der BDR hat deshalb mit der GWQ ServicePlus AG und der MEDIQX health management GmbH einen bundesweiten Versorgungsvertrag nach § 140 a SGB V geschlossen.
Die GWQ ServicePlus AG ist ein von Betriebskrankenkassen gegründetes Dienstleistungsunternehmen. Sie versteht sich als Gemeinschaft mittelständischer Krankenkassen, für die sie innovative Lösungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung entwickelt. Die Verträge und Dienstleistungen der GWQ können von allen Krankenkassen als Aktionärs- oder Kundenkassen in Anspruch genommen werden.
Diesem Vertrag können interessierte Krankenkassen beitreten und so ihren Versicherten die mpMRT der Prostata anbieten.
Auf Seite der Leistungserbringer können alle ambulant tätigen Radiologen teilnehmen, die

  • erfolgreich das technische Qualitätssicherungsverfahren des BDR und QRR zur Erfüllung der Vorgaben zu Messparametern und Bildqualität für die mpMR-Prostatographie absolviert haben und
  • das Zertifikat der DRG und der AG Uroradiologie und Urogenitaldiagnostik der DRG zur mpMR-Prostatographie Stufe Q1 oder Q2 vorweisen können.

Die Leistung kann dann auf Zuweisung von Fachärzten für Urologie oder fachärztlich tätigen Internisten mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie erfolgen, soweit der Patient die Teilnahme an dem Vertrag wünscht.

Vergütet wird die mpMRT der Prostata durch die Krankenkassen mit zwei Pauschalen, ohne KM mit 450.- € bzw. mit 500,- € einschließlich KM. Diese Vergütung wird abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von höchstens 4,5% monatlich abgerechnet.
Die Organisation und Abwicklung des Vertrages erfolgt durch den BDR in Kooperation mit der MEDIQX health management GmbH, einer Managementgesellschaft im Gesundheitswesen.

Die konkreten Teilnahmebedingungen und -erklärungen, Vertragsunterlagen und Dokumente werden wir im Laufe des ersten Quartals 2023 veröffentlichen und darauf noch einmal gesondert hinweisen.

Ihr BDR