EDITORIAL „Auf die Herausforderungen einer Gesellschaft des langen Lebens einstellen“
Dienstag, 28. Juni 2022
Info 07-22

Liebe Mitglieder,

im Mai fand der 103. Röntgenkongress in Wiesbaden statt. Lesen Sie alles rund um die berufspolitischen Veranstaltungen in dieser Ausgabe. Traditionell findet parallel dazu immer der Deutsche Ärztetag, in diesem Jahr in Bremen, statt. Dort wurden fach- und sektorenübergreifend die drängenden Fragen nach der Zukunft des Gesundheitssystems und der Versorgung der immer älter werdenden Gesellschaft diskutiert. Valide Berechnungen für die patienten- und aufgabengerechte ärztliche Personalausstattung bilden dabei die Grundlage. Dazu gehören natürlich auch die Fragen nach der bedarfsgerechten Ausbildung des medizinischen Nachwuchses und dem besten Ort der Versorgung. Die Schnittstellen ambulant/stationäre werden immer fließender – wenngleich dies nicht (nur) das Bemühen nach der bestmöglichen Versorgungsform spiegelt, sondern (vielleicht) auch durch die wirtschaftlich einträglichste Struktur bestimmt wird.

Die jungen Ärzt:innen sind engagiert, stellen aber auch (endlich) Forderungen, die sowohl die Art der Patientenversorgung, als auch die eigenen Arbeitsbedingungen auf den Prüfstand stellen.  Dr. Ellen Lundershausen, Vize-Präsidentin der BÄK,  drückt es so aus: „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine legitime Forderung der jungen Ärztegeneration. Wegen der starken Arbeitsverdichtung und wegen der strukturellen Verwerfungen des Gesundheitssystems entscheiden sich insbesondere junge Ärztinnen und Ärzte für eine Teilzeittätigkeit. Es reicht deshalb nicht aus, nur die Köpfe zu zählen. Entscheidend ist die zur Verfügung stehende ärztliche Arbeitszeit – und die nimmt kontinuierlich ab.“
Die Themen Novellierung der Approbationsordnung, Finanzierung der Ausbildung, Bedingungen des Praktischen Jahres (PJ), wurden als Meilensteine in der Sicherstellung der medizinischen Versorgung bezeichnet. Die Bedingungen der Praxen sollen verbessert werden: „Der 126. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, in Analogie zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ein Praxiszukunftsgesetz zu beschließen, das Investitionsförderungen im Sinne der digitalen Vernetzung und Kommunikation zwischen den an der Versorgung beteiligten Einrichtungen sicherstellt. Die hierfür erforderlichen Mittel sind durch den Bund und die Länder zur Verfügung zu stellen.“

Medienwirksam wurde die Umsetzung der GOÄ Neu direkt beim Minister Lauterbach eingefordert. Wir berichten in der nächsten Ausgabe über die Chancen.

Sabine Lingelbach
Geschäftsführerin