EDITORIAL April, April schon im Februar
Donnerstag, 30. Januar 2020
Inf 02-20

Liebe Mitglieder,

das neue Jahr hat begonnen, wie das alte Jahr endete – mit Ärger über den EBM, der am 1. April 2020 in Kraft tritt. Am 20.12.19 hatten wir Sie über die Auswirkungen der „Kleinen Reform“ informiert. Weitere detaillierte Angaben über alle Neuerungen sind nachzulesen in den Bekanntmachungen des Bewertungsausschusses.

Die KBV sieht es so: betriebswirtschaftliche Kalkulation wurde geschärft, „damit Ärzte und Psychotherapeuten ihre Praxen wirtschaftlich führen und ihr Leistungsspektrum besser am Bedarf der Versicherten ausrichten können“. Der kalkulatorische Arztlohn wurde auf 117.060 Euro festgelegt. Behandlungs- und Untersuchungszeiten, die ebenfalls Bestandteil der  Leistungsbewertung sind, wurden überprüft und angepasst. Ebenso der Orientierungspunktwert: er beträgt  2020  10,9871 Cent (2019 10,8226 Cent).

Insgesamt sind das für das Jahr 2020 565 Mio. Euro, allerdings werden damit keine neuen Leistungen vergütet, sie gleichen eigentlich nur die Preissteigerungen der vergangenen 15 Jahre aus.

GKV Spitzenverband und KBV hatten vereinbart, dass die EBM-Reform kosten- und ausgabenneutral vollzogen werden soll. Somit eine EBM-Reform ohne „frisches Geld“.

Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, kommentiert es so:  „Wir haben uns bei der Weiterentwicklung des EBM auf das Nötigste beschränkt. Keiner muss sich auf einen komplett neuen EBM einstellen wie bei der großen Reform vor 15 Jahren“.

Einzig die Gesprächsleistungen werden höher  - technische Leistungen im Gegenzug dazu geringer  -bewertet, was vor allem Radiologie und Nuklearmedizin trifft. Dafür werden  jetzt Fettabsaugungen  in schweren Fällen und  Biomarker-basierte Tests bei Brustkrebs vergütet.

Nun hat die KBV aktuell in einem  internen Papier, mit den Erfahrungen der erwarteten Honorarverschiebungen aus der Simulationsrechnung, den LänderKVen den Tipp gegeben, ihren Gestaltungspielraum bei der Honorarverteilung zu nutzen. Umverteilungsaspekte, insbesondere zwischen den Arztgruppen, würden so gesehen dem Gestaltungswillen der KV obliegen. Die Landesvorsitzenden des BDR werden in diesem Sinne regional aktiv werden.

Während der Erstellung dieser Ausgabe des RADIOLOGEN  fand am 31. Januar 2020 die 40. Sitzung der Konzertierten Aktion der KBV und Berufsverbände statt. Dort wird der aktuelle Stand der „Kleinen EBM-Reform“ den anwesenden Berufsverbänden vorgestellt. Der BDR wird dort auf die untragbaren Punkte massiv hinweisen.

Wir werden Sie weiter informieren!

 

Sabine Lingelbach

Geschäftsführerin