Editorial Atemlos durch das Jahr 2019
Mittwoch, 04. Dezember 2019
Info 12-19

Atemlos durch das Jahr 2019

Liebe Mitglieder,

schon wieder ist ein Jahr vorüber – und weder EBM noch GOÄ sind abgeschlossen oder gar umgesetzt. In Berlin dauert alles etwas länger …. Zumindest dann, wenn das BMG und Minister Spahn nicht selbst richtig Hand anlegen!  Die hohe Taktzahl der begonnen Gesetzgebungsprozesse ist in dieser Legislaturperiode  bereits jetzt schon legendär.

Was ist 2019 passiert?

Seit März 2019 wird an der Umsetzung des Terminservice- und Versorgungsgesetz, kurz TSVG, gearbeitet.  Als eines der wichtigsten Projekte werden die Terminservicestellen (TSS) betrachtet, die aktuell von den KVen gemeinsam mit der KBV umgesetzt werden. Ab 1. Januar 2020 sollen die TSS zu jeder Tages- und Nachtzeit sowie am Wochenende erreichbar sein. Komplexer wird es dann erneut, wenn die Gesetzgebung zur Notfallversorgung umgesetzt und die Notdienstnummern zusammengelegt werden. 

Und es geht so weiter: ab Anfang 2020 wird sich das BMG mit den Gutachten und Empfehlungen der Honorarkommission – ja, die gibt es tatsächlich - beschäftigen, die eine zukunftsfeste Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie des Erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) erarbeiten soll.

Ein Gesetz zur Notfallversorgung wird erarbeitet, das Gesetz zur Intensivpflegesoll  weiter vorangetrieben werden.

Aktuell tagt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Sektorenübergreifenden Versorgung, deren Vorschläge sollen im kommenden Jahr diskutiert und einzelne Gesetzesentwürfen ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Parallel dazu will man sich (immer mal wieder) der Qualität in Krankenhäusern annehmen.

Das  TSVG  beinhaltet weitere Stolpersteine – die Mindestsprechzeiten, die Vergütungsregeln, die Einführung der Kodierrichtlinien – hier will das BMG erstmal die Wirkung der Projekte beobachten, bevor erneute Änderungen angegangen werden.

Das Spahn-Ministerium macht ja bekanntlich auch vor der Selbstverwaltung nicht Halt, das kürzlich verabschiedete MDK-Reformgesetz führte zu Unruhe in der Selbstverwaltung und den Krankenkassen. Das BMG fordert effizientere Strukturen, man solle „schlagkräftiger werden“.

Und der BDR?

Der BDR hat in diesem Jahr sowohl agiert als auch reagiert. Neben den alltäglichen Themen wurde aktiv u.a. die Entwicklung der Gebührenordnungen, der GOÄNeu und der Kleinen EBM-Reform, bearbeitet und begleitet, reaktiv hat sich der BDR mit den unhaltbaren und letztendlich unlauteren (medialen) Vorwürfen der radiologischen Gewinnmaximierung via KM-Pauschalen und den unrichtigen Vorwürfen mangelnder Datensicherheit im Umgang mit Patientendaten auseinandergesetzt.

„Es naht Weihnachten und da kann man sich was wünschen: Mehr Mut und weniger Ängstlichkeit“, das forderte  Bundespräsident Steinmeier anlässlich  der Verleihung des Zukunftspreises vor einigen Tagen in Berlin.

Beides hat der BDR im zurückliegenden Jahr gezeigt – sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene – für die Radiologie als Fach und für Sie, Radiolog*innen in Praxis und Klinik, als Praxisinhaber und angestellte Radiolog*innen und in der Weiterbildung!

Unterstützen Sie den BDR weiterhin, damit sich dies auch in 2020 fortsetzen kann!

Ihr BDR