MVZ-Trägerwechsel - Altträger haftet fünf Jahre nach Übergabe
Donnerstag, 10. Oktober 2019
Beim Trägerwechsel eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) sind die Altbürgen nach fünf Jahren aus ihrer Haftung entlassen. Das hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts in Kassel entschieden.