Editorial Herbst der Reformen
Dienstag, 23. September 2025
Info 10-25

Nach Abschluss der parlamentarischen Sommerpause ist der von der Bunderegierung ausgerufene „Herbst der Reformen“ wieder in aller Munde – erwartungsgemäß bestätigend z.B. vom Bundeskanzler selbst, kritisierend von Seiten der Opposition. Soweit es die Gesundheitspolitik betrifft hat das BMG die ursprünglich für den 10.September geplante Verabschiedung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) auf Oktober verschoben. Hintergrund sind die aktuellen Haushaltsdiskussionen, die vor allem Zeit in der parlamentarischen Diskussion kosten. Es bleibt zu hoffen, dass hier nicht schon die ersten Bremsspuren für den Reformherbst 2025 entstehen. Warten doch insbesondere die Krankenhausträger auf verlässliche Planungsdaten für die kommenden Jahre.

Inwieweit weitere Reformvorhaben wie Notfallreform, Weiterentwicklung der Hybrid-DRGs um nur einige wenige zu nennen, zügig in den parlamentarischen Prozess eintreten, muss abgewartet werden. Die personellen Neubesetzungen im BMG lassen zumindest den Rückschluss zu, dass man jetzt rasch die Lücken schließen und den üblichen Arbeitsmodus wiederaufnehmen möchte. Äußerungen der Ministerin selbst gehen in eine ähnliche Richtung.

Auch der BDR hat sich in seiner Klausurtagung am 20.9.25 in Dresden mit wichtigen strategischen Fragen der Weiterentwicklung des Verbandes beschäftigt. Zu diesen zählen insbesondere die Stabilisierung der Mitgliederzahlen und eine Reform der Beitragsstruktur. Durch die beim Röko 2024 etablierte Strategische Partnerschaft mit der DRG und die nachfolgenden Werbemaßnahmen, inklusive einer einjährigen kostenlosen Mitgliedschaft im BDR, konnten ca. 900 neue Mitglieder gewonnen werden. Ein wirklich großer Erfolg, auf den es jetzt aufzubauen gilt. Denn natürlich möchten wir möglichst viele der Radiologinnen und Radiologen davon überzeugen, dass es neben der starken Fachgesellschaft DRG auch einen starken Berufsverband BDR braucht, um gemeinsam unsere Interessen gegenüber Politik und Selbstverwaltung zu vertreten.

Einen möglichen Weg weitere Kolleginnen und Kollegen sowohl in der Niederlassung als auch in der Klinik davon zu überzeugen, dass es sich lohnt die eigenen Interessen auch vom BDR vertreten zu lassen, sieht der Vorstand in einer Reform der Beitragsstruktur. Details hierzu werden in den nächsten Wochen erarbeitet und zur kommenden Delegiertenversammlung im Frühjahr 2026 zur Verabschiedung vorgelegt werden. Die Reform wird sowohl eine Vereinfachung und damit Verschlankung der Beitragsgruppen vorsehen als auch eine deutliche Senkung der Einzelbeiträge in Größenordnungen, die mit den Mitgliedsbeiträgen der DRG vergleichbar sind. Zusätzlich wird an einer Option für große Praxisgruppen gearbeitet, die zu einer Vereinfachung und Beitragssenkung führen sollen, wenn grundsätzlich alle Ärztinnen und Ärzte einer Praxisgruppe Mitglied im BDR sind oder werden.

Veränderungen der genannten Größenordnungen sind nachvollziehbarer Weise leichter umzusetzen, wenn die Zahl der Mitglieder ausreichend und die Mitgliederstruktur ausgeglichen ist. Deshalb nochmals die Bitte Mitgliedschaften nicht jetzt „vorsorglich“ zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht besteht, wie bereits mehrfach erläutert, nach Beschluss der aktuellen Beitragsordnung durch die Delegiertenversammlung im Frühjahr 2026. Und auch der nochmalige Aufruf Kolleginnen und Kollegen zu ermuntern jetzt Mitglied im BDR zu werden. Gerne stehen Ihnen für Auskünfte die Geschäftsstellen in München und Berlin, aber auch sämtliche Vorstandsmitglieder sehr gerne zur Verfügung. Die Umgestaltung des BDR muss gelingen, soll der Verband in eine sichere und stabile Zukunft geführt werden. Ich zähle auf jede und jeden Einzelnen von Ihnen!

 

Prof. Hermann Helmberger

Präsident