Kein Anrecht auf MRT-Untersuchung nach Brustkrebs-Op
Dienstag, 06. April 2021
Die Gesetzliche Krankenversicherung muss ohne ärztliche Indikation nicht für regelmäßige MRT-Untersuchungen zur Brustkrebs-Nachsorge aufkommen. So hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.