PRT - Was gilt ab 1.4.2013
Donnerstag, 17. Januar 2013
Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.04.2013 Änderungen im EBM zu den CT-gesteuerten Interventionen beschlossen, die erhebliche Auswirkungen auf die Akut-Versorgung mit schmerztherapeutischen Leistungen wie der PRT haben werden.
Dass der BDR darüber im Vorfeld nicht informiert und beratend eingebunden wurde, reiht sich nahtlos in die derzeit von der KBV gezielt gegen die Radiologie gerichteten Aktionen (vgl Editorial in diesem Heft). Es wird zu klären sein, ob dies eine grundsätzlich neue Linie der KBV gegen die ambulante Radiologie ist. Hier die Änderungen im Einzelnen:
Dabei ist es nicht möglich bei Fehlen der Voraussetzungen für die Ziffer 34504 für die Schmerztherapie auf die Ziffer 34505 EBM mit besonderer Begründung „auszuweichen“. Dies folgt aus dem allgemeinen Grundsatz, dass Leistungen die konkret im EBM abgebildet sind, nicht nach einer anderen, allgemeineren EBM-Ziffer abrechenbar sind. Aus der Begründung ergibt sich dieser Ausschluss zudem ausdrücklich. Die Anknüpfung an die Schmerztherapievereinbarung offenbart schon einen groben Feh-ler in der Konstruktion der Neuregelung, denn diese betrifft ausschließlich die Behand-lung von Patienten mit chronischen Schmerzen. Die Versorgung von Patienten mit akuten Rückenschmerzen, die einen wesentlichen Schwerpunkt der PRT darstellt, bleibt dabei vollständig unberücksichtigt und wird durch die Ziffer 34504 EBM nahezu ausgeschlossen. Ein schwacher Trost ist bei alledem, dass die Bewertung der CT-gesteuerten Intervention gleich geblieben ist. Gelegentlich aufgetretene Probleme bei der Plausibilitätsprüfung zur alten EBM-Ziff. 34502 dürften dabei zudem der Vergangenheit angehören. Bezeichnend ist, dass die Voraussetzungen für die Bildwandlergestützte Intervention nicht geändert wurden. Hier gibt es lediglich eine Beschränkung auf den Behandlungstag und nicht mehr auf die Sitzung. Fröhliche Urständ wird damit die Intervention in der Selbstzuweisung feiern – mit fraglichem qualitativen Effekt. Für Radiologen bleibt bei Fehlen einer entsprechenden Überweisung durch einen Schmerztherapeutischen Arzt die Möglichkeit, die PRT als Selbstzahler-Leistung (IGeL) zu erbringen. Nähere Informationen dazu, wie auch den Wortlaut der Beschlüsse finden unsere Mitglieder auf der Homepage des BDR im passwortgeschützten Bereich. Dazu gehört auch eine Formierungshilfe bzw. ein Formblatt zur Abdingung als IGeL-Leistung. H. Altland
____________________________________________________________
Mit diesem Link finden Mitglieder folgende Dokumente
Dateianhänge
KBV Brevier 11-2013.pdf
Dateigröße 932,7 KB
|