Bremst das Versorgungs­stärkungsgesetz die ambulante spezialfachärztliche Versorgung aus?
Freitag, 21. November 2014
Berlin – Erst im April 2014 hat die Umsetzung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) mit der Indikation „Tuberkulose und atypische Mykobakteriose“ begonnen. Doch nach dem Bekanntwerden des Referentenentwurfes des GKV-Versor­gungsstärkungsgesetzes (GKV-VG) befürchten die Befürworter der neuen Versor­gungsebene eine Vollbremsung für die ASV. Demnach ist eine Änderung des Paragrafen 116b SGB V vorgesehen, die den Krankenhäusern, die bereits über eine Genehmigung für ambulante Leistungen nach § 116b SGB V alter Fassung verfügen, erlaubt, diese grundsätzlich auf unbestimmte Zeit zu behalten.