Honorarumsatz - was ist das, wie verteilt er sich?
Donnerstag, 07. Dezember 2023

Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit

Der Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verwechselt. Der im Honorarbericht ausgewiesene Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit ist die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der GKV-Versicherten Patienten. Der Umsatz ist nicht mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen.

Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt/Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich nur 25,5 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 74,5 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er:

  • Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie und Versicherungen, medizinische Geräte. Diese Betriebsausgaben sind je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch.
  • Steuerzahlungen (15,8 Prozent)
  • berufsständische Altersversorgung (7,2 Prozent)
  • Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (3,0 Prozent)

Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das dem Arzt persönlich zur Verfügung steht.