BDR - Patienten-Information zu Gadolinium-Kontrastmitteln für die Magnetresonanztomographie
Sonntag, 28. Februar 2016
Sehr geehrte PatientInnen !

Die Magnetresonanztomographie (MRT) ist seit mehr als zwei Jahrzehnten eine sichere und unverzichtbare Bildgebungsmethode in der medizinischen Diagnostik.

Sehr oft erübrigt sich  durch die Auswahl der geeigneten Sequenzen eine zusätzliche Kontrastmittelgabe. Häufig ist aber zur weiteren Charakterisierung krankhafter Veränderungen die Gabe eines Kontrastmittels erforderlich. Dies verbessert die Aussagekraft in erheblichem und oft in entscheidendem Maße.

Derzeit sind in Deutschland verschiedene Kontrastmittelpräparate auf Basis von Gadolinium zugelassen. Diese Präparate werden überwiegend über die Nieren ausgeschieden. Insgesamt haben die verfügbaren MRT-Kontrastmittel eine sehr gute Verträglichkeit.

Allergische Reaktionen, als häufigste Nebenwirkung, werden nur selten beobachtet. Bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion gab es in der Vergangenheit bei wiederholten Kontrastmittel-gaben in seltenen Fällen Anreicherungen in Geweben. Das hat zu erhöhter Achtsamkeit bei der Verabreichung dieser Präparate geführt. Deshalb erfolgt die Kontrastmittelgabe ausschließlich nach Überprüfung Ihrer persönlichen Risikofaktoren.

Zuletzt in der Presse verbreitete Meldungen über „Kontrastmittelablagerungen im Gehirn" haben vielfach zu Verunsicherung bei Patienten und kritischen Nachfragen geführt.

Schon seit etwa zwei Jahren ist bekannt, dass Gadolinium als Ablagerung in verschiedenen Regionen des Gehirns nachweisbar ist. Diese Anreicherungen wurden vor allem bei Patienten beobachtet, die bei Tumorleiden oder entzündlichen Erkrankungen wiederholt Kontrastmittel erhielten. Der derzeitige wissenschaftlichen Erkenntnisstand zeigt zusammenfassend, dass diese Ablagerungen keine Erkrankungen oder Symptome verursachen.

Der untersuchende Radiologe/ die Radiologin wird unter Berücksichtigung Ihrer individuellen  Krankengeschichte die sichere Auswahl des geeigneten Präparates treffen.

Zudem befolgen die Radiologen zu Ihrer Sicherheit folgende Grundsätze:

·         Der Einsatz erfolgt nur nach sorgfältiger Abwägung, ob sich durch Kontrastmittel zusätzliche wichtige Informationen gewinnen lassen.

·         Es wird grundsätzlich die geringste Menge eines Kontrastmittels verabreicht.

·         Die Kontrastmittelgabe erfolgt nur unter Berücksichtigung ihrer individuell bestehenden Risikofaktoren. (Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus oder Allergien)

·         Alle verwendeten Kontrastmittel sind nach internationalen und deutschen Richtlinien überprüft und als Arzneimittel zugelassen.

Ihre Radiologin, ihr Radiologe stehen Ihnen selbstverständlich für weitere Fragen im persönlichen Aufklärungsgespräch gern zur Verfügung.

Ihr Praxisteam