Vertragsärzte erwägen Beschwerde wegen Krankenhausreform bei der EU-Kommission
Montag, 29. April 2024
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) könnte eine Beschwerde bei der Europäischen Kom­mis­sion gegen Teile der Krankenhausreform einlegen. Möglich ist auch eine Klage vor einem deutschen Ge­richt. Ein von der KBV beauftragtes Gutachten der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz äußert Bedenken in Bezug auf das EU-Beihilferecht. Es liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.