Vertragsärzte erwägen Beschwerde wegen Krankenhausreform bei der EU-Kommission
Montag, 29. April 2024
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) könnte eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen Teile der Krankenhausreform einlegen. Möglich ist auch eine Klage vor einem deutschen Gericht. Ein von der KBV beauftragtes Gutachten der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz äußert Bedenken in Bezug auf das EU-Beihilferecht. Es liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
|
Informationen
Kontakt zum BDR
Nachricht versenden
|