KBV informiert- Nachweisfrist für Fortbildungen läuft im Juni ab
Freitag, 12. April 2019
Berlin – Noch bis zum 30. Juni können Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre Fortbildungsnachweise einreichen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt hingewiesen.