Wer Anbindung an Telematik­infrastruktur fristgerecht bestellt, darf nicht bestraft werden
Freitag, 22. März 2019
Bereits am 13.3. hatten wir die BDR-Mitglieder darauf hingewiesen, dass sie den Nachweis der Beantragung der TI-Anbindung bis 31. März 2019 erbringen sollen, um Honorarkürzungen zu vermeiden. Nachfolgend finden Sie die Informationen hierzu nochmals.
Ihr BDR
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ÄZ vom 25.03.2019 Seite 12,13.pdf
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