Broschüre: Alle Patientenrechte auf einen Blick
Freitag, 27. Januar 2017
Dtsch Arztebl 2017; 114(4): A-179 / B-161 / C-161

In dem „Ratgeber für Patientenrechte“, den das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesjustizministerium und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung herausgegeben haben, sind alle Patientenrechte zusammengefasst. Dazu zählen unter anderem Informationen über den Behandlungsvertrag und das Aufklärungsgespräch sowie Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).

Bei Zweifeln an der gestellten Diagnose oder der vorgeschlagenen Therapie wird in dem Ratgeber empfohlen, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Empfohlen wird zudem, eine Patientenquittung ausstellen zu lassen, wenn man erfahren möchte, was eine bestimmte Behandlung kostet.

 

http://www.patientenbeauftragter.de/patientenrechte

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