Was wir für Sie tun
Dienstag, 08. Mai 2012
  • Vertretung der berufsständischen, fachlichen und wirtschaftlichen Interessen der Radiologen gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, Krankenkassen und Versicherungsträgern
  • Verhandlungen mit Behörden, Organisationen, Regierungen, Ministerien, Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammern
  • Mitwirkung bei der Gestaltung und Novellierung von Gebührenordnungen (EBM, GOÄ, BG-GOÄ, DRG etc.) und Vorgaben zur Honorarsystematik unter Verwendung von anonymisierten Kosten- und Leistungsanalysen sowie unserer Erfahrung aus der betriebswirtschaftlichen Beratung und Praxisbewertung
  • Ausarbeitung von Stellungnahmen zu grundsätzlichen Fragen aus dem Abrechnungs- und Gebührenwesen
  • Koordination der Aktivitäten mit anderen ärztlichen Berufsverbänden und -zusammenschlüssen
  • Wahrnehmung radiologischer Belange im Rahmen der Weiterbildungsordnung, in der Strahlenschutzgesetzgebung und der Qualitätssicherung
  • Partnerschaftliche Kooperation mit der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG)
  • Akademie für Fort- und Weiterbildung in der Radiologie und Initiative „Hellste Köpfe für die Radiologie“ in gemeinsamer Trägerschaft von BDR und DRG (Teilnahme für Verbandsmitglieder gegen vergünstigte Kostenpauschale)
  • Vertretung der berufsständischen, fachlichen und wirtschaftlichen Interessen der Radiologen auf europäischer Ebene ( der BDR benennt die beiden Vertreter in der UEMS).
  • Regelmäßige Information der Mitglieder und der Öffentlichkeit über aktuelle radiologiespezifische Entwicklungen in den Bereichen Berufspolitik, Wirtschaft und Recht - Abo DER RADIOLOGE ist Bestandteil der Mitgliedschaft